14.01.12, Jour Fixe

„Auswirkungen der EASA – FCL auf unsere Lizenzen“
Dipl. Ing. Mag. Axel SCHWARZ
(Präsident ÖKF)

120114 Schwarz, EASA-FCL111202

Hierzu ein Bericht von Ing. Herbert Licenik

Aufgrund der Fülle der angesprochenen Punkte kann ich als juristischer
Beckenrandschwimmer nicht alle Details wiedergeben, sondern beschränke mich auf
die Highlights aus meiner persönlichen Sicht.
EASA – FCL tritt mit 8. April in Kraft und overruled damit praktisch die gesamte
ZLPV.

Für Kaffeeflieger ohne IR ändert sich aber außer der LP praktisch nichts.

Hier ein für diese Spezies hochinteressantes Dokument, praktisch OPS für
nichtgewerbliche Flüge (non comercial, non-complex A/C).

http://www.easa.eu.int/rulemaking/docs/crd/2011/crd%202009-02b/CRD%20b.3%20Resulting%20text%20of%20Part-NCO.pdf

oder http://tinyurl.com/NonComOPS

Darin werden zB Passenger briefing, carried documents, T/O&Land conditions,
Fuel, … geregelt.

Hier noch ein Link auf die oft gesuchte Liste
CLASS AND TYPE RATINGS LIST AND ENDORSEMENT LIST (Aeroplanes)

http://easa.europa.eu/certification/flight-standards/doc/oeb-general/List_of_Aer\
oplanes_–_Class_and_Type_Ratings_and_Endorsement_list-12012012.pdf

oder http://tinyurl.com/CTREndorsement

Complex A/C werden in Zukunft privat praktisch gleich aufwändig zu betreiben
sein wie gewerblich.

In den deutschen EASA-Rules finden sich einige Übersezungsfehler. Leider haben
beide Varianten Gesetzeskraft, aber im Zweifelsfall wird die englische Version
zur Anwendung empfohlen, weil das die Sprache ist, in der die Rules verhandelt
wurden.

Es gibt keine Regelung, wie LP in Sprachen aus Drittländern in die Lizenz
eingetragen werden (wie bestätigt ACG Level 4 in Thai?).

Es gibt zukünftig keinen Flugschülerausweis mehr, die Überlandflüge werden durch
einen Flugauftrag des FI authorisiert (evidence of authorisation).

Differences-Trainings müssen von FIs gemacht werden, für familiarisation genügt
ein geübter Kollege, der die Type kennt.

Der CRI wird weitgehend “entmachtet” und auf non-complex, non-HPA eingeschränkt.

Neu, aber noch im Entwurfsstadium, ist eine stufenweiser, vereinfachter Zugang
zum IR. Begonnen wird mit einem Enroute-IR, Start und Landung müssen in VMC nach
VFR erfolgen.

Das Mountain-Rating hat nichts mit der Alpeneinweisung zu tun, sondern ist nur
für Altiports etc. nötig.

Als Flugschulen gibt’s nur mehr ATO’s.
Die kleinen RF’s werden den Aufwand dafür kaum schaffen, hier werden sich evtl.
mehrere kleine Flugschulen zusammenschließen müssen.

Trotz des trockenen Themas sehr lebendig vorgetragen, bei einigen Punkten gab es
auch (sehr sachliche) Diskussionen.

Da auch juristische Schwergewichte anwesend waren ersuche ich um Korrektur,
sollte ich etwas falsch wiedergegeben haben.

Gruß Herbert

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